Wäysen-Mütter.

[439] Wäysen-Mütter betriegen 1) Wenn sie die Kinder an Kleidern und Köpffen nicht sauber[439] und reinlich halten, und vorgeben, das Ungeziefer hätte so bey ihnen überhand genommen / daß es nicht völlig auszurotten, auch wohl denen Kindern die Haare glatt abscheren /nur damit sie dergleichen Reinigung überhoben seyn mögen. 2) Wenn sie von denen unter ihre Hände gegebenen Speisen / sonderlich von Gewürtz, Saltz und Schmaltz etwas zurück behalten, und da man sie darüber zur Rede setzt / solches leugnen. 3) Wenn sie bey Einkauffung derer Speisen mehr anrechnen, als sie davor ausgegeben haben. 4) Wenn sie denen Waysen ihre Feder-Bette visitiren, ein gut Theil Federn daraus entwenden, und vor die gestohlne Gänse-Federn schädliche Vogel- und Endten-Federn hinein thun. 5) Wenn sie von deme / was in das Waysenhauß an Speisen und Tranck verehret wird / heimlich bezwacken. 6) Wenn sie die Waysen-Kinder zu ihrer Privat-Arbeit gebrauchen. 7) Wenn sie des Waysenhauses Holtz unvermerckt in ihre Oefen stecken.


Mittel: Das meiste davon können gute Ordnungen und darüber führende fleißige Aufsicht verhüten.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 439-440.
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