Graß- und Geträyd-Meher.

[31] Graß- und Geträyd-Meher betriegen 1) wenn sie von denen benachbarten Wiesen einen Strich Graß mit wegnehmen, vorgebende, daß sie die Lage-Steine nicht gesehen hätten. 2) Wenn sie um ihre Sensen zu schonen, das Graß und Geträyde allzu hoch abmehen. 3) Wenn sie die jungen Haasen und Rebhüner, so sie bey den Mehen in Wiesen oder Aeckern antreffen, wegfangen. 4) Wenn sie um Tag-Lohn mehen und sich dabey fein langsam bezeugen, damit sie desto länger daran zu arbeiten haben und mehr dabey verdienen mögen.


Mittel: Daß so wohl die Eigenthums-Herren / als die Nachtbarn fleißige Aufsicht beym Abmehen haben mögen.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 31.
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