Weinlesere.

[105] Weinlesere betriegen 1) Wenn sie an denen Wein-Stöcken hin und wieder einige Trauben mit Fleiß hengen lassen, damit sie solche nach geendigter Weinlese abholen, oder die auf dem Fuß nachfolgende Stupffler, worunter öffters ihre Kinder, oder sonsten gute Freunde sind, finden mögen. 2) Wenn sie die Wein-Trauben unter die unterbundenen Schürtzen verbergen und also unvermerckt mit fort tragen. 3) Wenn sie bey dem hinein tragen oder hinein führen der Trauben in die Stadt oder Dorff die Butten oder Züber unterwegens öffnen, Wein-Trauben heraus nehmen und solche ihren Kindern oder Bekannten geben. 4) Wenn sie die abgelesenen Wein-Trauben hinein tragen und dabey fein langsam sind, damit sie ja nicht öffters hin und wieder gehen dürffen. 5) Wenn sie durch ihr Possen-machen, wie meistentheils zu der[105] Zeit der Weinlese zu geschehen pfleget / mit denen Butten oder Schiebekarren fallen und die Trauben verschütten, solches aber den Eigenthums-Herrn ja nicht melden, derselbe aber gleichwohl Schaden dadurch leiden muß.


Mittel: 1) Daß man jemand bey der Weinlese bestelle, der denen Weinlesern fleißig nachgehe und sehe wo sie ein und das andere haben hengen lassen und sie alsdenn zu besserer Ablesung vermahne und anhalte. 2) Daß man treue Leute zum Weinlesen zu nehmen suche.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 105-106.
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