Ziegeldecker.

[112] Ziegeldecker betriegen 1) Wenn sie bey Aufnagelung derer Bühnen viele Nägel entwenden und darauf vorgeben, daß sie abgesprungen oder sich umgeleget hätten. 2) Wenn sie die Ziegeln so sich zusammen schicken nicht auslesen, sondern dieselben nur wie sie ihnen in die Hände komme, auf die Bühnen legen, wodurch es geschiehet, daß weil sie nicht gehebe auf einander liegen, der Wind[112] solche leichtlich abheben, oder der Regen und Schnee in die Böden schmitzen kan. 3) Wenn sie die Ziegeln allzu flach oder allzu kurtz auf einander legen, dahero das Wasser leichtlich zuruck tritt und in die Böden oder an den Wänden hinab laufft. 4) Wenn sie die letztere Schaar allzu weit vorlegen, daß das Wasser, zumahl bey starcken Wasser auf des Nachtbarn Tach fället, oder an die Wände des Benachtbarten anspritzet. 5) Wenn sie die Wetter-Bretter also aufnageln oder die Ziegel also legen, daß die Trauffe in des Nachtbarn Hof-Recht fället, oder die Kähle in des Nachtbarn Tach oder Rinnen leiten. 6) Wenn sie bey Einlegung derer Tächer den Kalck allzu sandigt machen und zu dünne auftragen, damit er desto leichter wiederum abfället und sie desto eher etwas daran zu arbeiten bekommen.


Mittel:. 1) Daß der Bau-Herr tüchtige Nägel kauffe und bey dem Aufnageln fleißig nachzehle, auch übrigens bey Legung derer Ziegeln auf alles[113] genau Achtung gebe. 2) Daß bey der Deckung eines Tachs die anstossenden Nachtbarn ein wachsames Auge haben, damit ihnen dabey kein Schade zuwachse, massen ihnen die Servitus stillicidii und andere leichtlich bey solchen Gelegenheiten können auf ihr Haus gebracht werden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 112-114.
Lizenz:
Kategorien: