Erster Beicht-Form.

Ein gemeiner Burger beichtet also:

[1001] Ich armer sündiger Mensch beichte und bekenne GOtt dem Allmächtigen, etc. etc. und gib mich schuldig von einem Monat her, wie folgt:


Ich hab ein Zweifel in Glaubens-Sachen nicht alsobald ausgeschlagen. Einmahl. Ich hab die H. Sacrament gelästert. Viermahl. Ich hab bedachtsam ein Eyd falsch geschworen, und ist dem Nächsten ein schädliche Verleumdung darauf erfolget. Dreymahl. Die Heil. Meß hab ich ohne genugsame Ursach verabsäumet 3. Sonntäg nacheinander. Die erste Wochen in der Fasten hab ich unvernünftig geglaubet, es seye kein Fast-Wochen, hab also am Donnerstag Fleisch geessen, und die andere Täg nicht also, wie die gebottene Fast-Täg gehalten. Ich hab in einer wichtigen Sach meinem Vatter widersprochen, und ihne zweymahl heissen lügen. Ich hab meinem Nächsten von Hertzen ein grosses Unglück gewunschen. Einmahl. Wie auch meinen Kindern alle Tag zweymahl den Teufel, den Hagel, den Tod über den Hals gewunschen. Fast alle Tag hab ich wider meinen Nachbarn einmahl ein grosse Rach bedachtsam in meinen Gedancken geführt. Einem unkeuschen Wunsch mit einer Ehe-Frauen zu sündigen, hab ich nicht gleich, sobald ich es vermercket, Widerstand gethan einmahl. Zweymahl Unzüchtige Wort gegen einer Jungfrau geredt, willens sie zu verführen. Sechsmahl hab ich mich also vollgetruncken, daß ich mein Gewissen nicht hätte erforschen können. Ich hab bishero nur allzeit für meinen Bauch, und nicht für mein Weib und Kinder gesorget, ich hab meinen Taglöhner unbillich einen Batzen abgebrochen. Ich hab auch bey einer Mahlzeit einen silbernen Löffel eingeschoben. Im Spielen einen um 6 Batzen betrogen. Ich hab ein schädliche Lug von einer Dienst-Magd vorgegeben, darum sie vom Dienst verstossen worden, will mich aber befleissen, so viel es seyn kan, daß ich dieser, wie auch andern, denen ich unrecht gethan, den Schaden erstatte, und das unrechte Gut mit nächstem wieder heimstelle.

Diese und alle andere Sünden, welche mir nach fleißiger Gewissens-Erforschung jetzt nicht einfallen, reuen mich von Hertzen, daß ich mein allerhöchstes Gut dardurch beleydiget hab. Ich will aber meinē GOtt mit seiner Gnad nicht mehr beleydigen, bitte derowegen um ein heylsame Buß, und Heil. Absolution.


[1002] Was ist von diser ersten Beicht-Form zu halten?


Antwort. Dieser Burger hat recht, und wohl gebeichtet.

1. Weil er eine gute Manier und Ordnung gehalten, indem er fein ordentlich der zehen Gebotten GOttes nachgangen.

2. Weilen er alle ungereimte Umschweif der zur Beicht unnöthigen Sachen ausgelassen.

3. Weil er die Gestalt und Zahl der Sünden, samt den nothwendigen Umständen klar und deutlich angezeigt.

4. Weilen er sich selbsten anerbotten, das ungerechte Gut wiederum zuruck zu geben, und für den zugefügten Schaden genug zu thun: sonsten hätte er dessen von dem Beicht-Vatter müssen ermahnet werden: will nicht zweiflen, er hab solches aus rechtem Willen gesagt, und werde es mit nächster Gelegenheit in das Werck setzen.

Quelle:
Wenz, Dominicus: Lehrreiches Exempelbuch [...] ein nutzlicher Zeitvertreib als ein Haus- und Les- Buch. Augsburg 1757, S. 1001-1003.
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