Ablaßhähne

[19] Ablaßhähne der Lokomotivkessel werden an dem unteren Teile des Feuerkistenmantels und zwar an den Seitenwänden oder an der Vorder- und Hinterwand angebracht, um das Kesselwasser ablassen zu können.

Sie befinden sich bis zu 300 mm über dem Boden und vermögen deshalb nicht alles Wasser abzulassen. Der Reit muß durch die Auswaschlöcher entfernt werden. Steht das Wasser unter Druck, so genügt das Oeffnen des Hahns zum Abkaffen des Wassers, andernfalls muß dem Kessel Luft zugeführt werden, um einen ruhigen Ausfluß aus dem Ablaßhahne zu ermöglichen. Dies geschieht durch Oeffnen irgend eines Kesselhahns, z.B. eines Wasserstandprobierhahns. Der Verschluß des Hahns geschieht durch einen Hahnkegel k (Fig. 1 und 2), der gegen das Herausfliegen einerseits durch eine Mutter m, anderseits durch eine mittels zweier Schrauben gehaltene Scheibe s geführt wird. Da der Ablaßhahn auch zum Füllen des Kessels benutzt wird, so versieht man ihn außen mit Gewinde, innen mit einer Kegelfläche, um den Schlauchstutzen des Füllschlauchs anschrauben zu können. Fig. 1 und 2 stellen in 1/3 der natürlichen Größe die Normalkonstruktion für Ablaßhahne der preußischen Normal-Lokomotiven dar. Vgl. a. Ablaßvorrichtung und Schiffskessel.

Albert Frank.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 19.
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