Antinonnin

[243] Antinonnin. Dieses Präparat, dessen Verwendung zum Vertilgen der Nonnenraupe und andrer forstlicher Schädlinge den Farbenfabriken vormals Fr. Bayer & Cie. in Elberfeld patentiert ist [1], stellt das Kaliumsalz des Dinitroorthokresols [2], [3] dar und kommt in Form einer orangefarbigen, in Wasser löslichen Paste in den Handel.

Es hat sich außer zu dem bereits genannten Zweck insbesondere auch als Konservierungsmittel für Hölzer, welche, wie Telegraphenstangen, Zaunpfähle u.s.w., in den Erdboden eingerammt werden, vorzüglich bewährt und wird auch zur Desinfektion der Böden, Wände und Decken von Gärräumen in Brauereien u.s.w. empfohlen. Seine Wirkung beruht darauf, daß es schon in sehr geringer Dosis Insekten und andre tierische oder pflanzliche Lebewesen niederer Ordnung tötet und deshalb Ungeziefer, Pilze u.s.w. von den damit imprägnierten Materialien fernhält. – Zum Gebrauch bedient man sich wässeriger, 0,2–5% Antinonnin haltender Lösungen,[243] mit denen man die zu präparierenden Hölzer möglichst gut tränkt oder bestreicht [4]. Andern Konservierungsmitteln gegenüber besitzt das durch intensiv bitteren Geschmack ausgezeichnete Präparat den Vorzug der bequemen Verwendungsweise und des relativ billigen Preises, während seine Eigenschaft, intensiv gelb zu färben, sich nur unter besonderen Umständen unliebsam geltend macht.


Literatur: [1] D.R.P. Nr. 66180 vom 9. Februar 1892. – [2] A.W. Hofmann und v. Miller, Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft, 1881 (14), S. 568. – [3] Nölting und v. Salisberg, Annal. Chem. Phys. (6), 1885, S. 118. – [4] Bayer. Industrie- und Gewerbeblatt 1892 (24), S. 595.

Häußermann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 243-244.
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