Auftrieb [2]

[369] Auftrieb (bei Schiffen).

Bei Schiffen bezeichnet man mit Reserveauftrieb oder Reserveschwimmkraft die Schwimmkraft oder Tragfähigkeit der über Wasser befindlichen und wasserdicht abgeschlossenen Teile des Schiffsrumpfes. Dieselbe kommt zur Wirksamkeit bei etwaigen Leckagen oder beim Vollaufen einzelner Abteilungen des Schiffes von der See und bildet daher das Sicherheitsmaß für die Schwimmfähigkeit eines Schiffes. Das Minimum der Reserveschwimmkraft soll im allgemeinen 20–35% von der Schwimmkraft betragen (s. Freibord). Unterseeische Boote besitzen eine Reserveschwimmkraft.


Literatur: White, Manual of naval architecture, London 1894. – Johow, Hilfsbuch für den Schiffsbau, Berlin 1902.

T. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 369.
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