Bachabschlag

[431] Bachabschlag, die Ableitung oder Abstellung kleinerer Gewässer zu dem Zwecke, das Bett von Verschlammung, Verkrautung u.s.w. zu reinigen bezw. bei langen Werkkanälen, an denen eine größere Zahl von Benutzungsanlagen liegen, die notwendigen Reparaturen an Wasserbauten machen zu können. Es ist dies mein: genossenschaftlich oder polizeilich geregelt.

Lubberger.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 431.
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