Bauübernahme

[633] Bauübernahme. Nach Vollendung eines Bauwesens findet eine genaue Untersuchung des Baugegenstandes statt, der – bei zufriedenstellendem Ergebnisse – die Bauübernahme folgt. Von diesem Zeitpunkte ab hört die Verpflichtung des ausführenden Bauunternehmers (der Bauverwaltung), das Bauwerk zu schützen bezw. alle daran entstehenden Beschädigungen auf eigne Kosten zu reparieren, auf und geht, falls nicht besondere Vertragsbestimmungen andres vorsehen, auf den Bauherrn über. Die erfolgte Uebernahme wird bei großen Bauten stets durch ein von sämtlichen Beteiligten unterschriebenes Protokoll bestätigt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 633.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: