Fenstergitter

[694] Fenstergitter, 1. Verwahrung zum Schütze gegen Diebstahl und Einbruch, oder an Gefängnissen, aus Eisenstäben, die von rundem oder viereckigem Querschnitte ca. 25 mm stark, in Weiten von ca. 15 cm sich kreuzweise durchdringen und in den Leibungen der Fenstergestelle eingesetzt sind. Uebrigens werden auch Muster reicherer Zeichnung, der Außenarchitektur des Gebäudes entsprechend, geeignet sein. 2. Zum Schütze gegen Hereinschauen kommen auch Gitter aus Holzstäben mit sehr engen Maschen zur Anwendung, z.B. im Orient, an Frauenklöstern.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 694.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika