Flugstaub

[102] Flugstaub, die von den Verbrennungsgasen einer Feuerung, den Abgasen von Oefen oder den aus Zerkleinerungs-, Sieb- und Mischvorrichtungen entweichenden Luftströmen mechanisch mitgerissenen festen Körperteilchen.

Die Abscheidung dieser Staubteile bewirkt man durch plötzliche Verminderung der Geschwindigkeit der Gasströme beim Eintritt in weite Räume – Flugstaubkammern –, durch Umkehrung der Bewegungsrichtung, wobei die Staubteilchen ihre Richtung beibehalten und niederfallen, durch Erzeugung eines Regens in den senkrechten Leitungen, der den Staub mit niederreißt, oder endlich durch Anwendung von Schleudergebläsen unter Mitwirkung von Wasser, das aus der Welle des Flügelrades austritt. Das letzte Prinzip des Ausschleuderns hat sich als in höchstem Maße wirksam erwiesen. – Ueber andre Vorrichtungen zur Abscheidung von Staub, besonders aus kalten Gasen, s. Staubsammler.

Beckert.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 102.
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