Flur

[104] Flur, im allgemeinen jede abgegrenzte ebene Fläche, daher 1. die Gesamtheit der zu einem Orte gehörigen Felder u.s.w.; 2. im Hause bezeichnet Flur den Vorplatz, die Eingangshalle u. dergl., die den offenen, jedermann zugänglichen Teil des Hauses bildet, von wo aus der Zutritt zu den übrigen Räumen erfolgt.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 104.
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