Gehäuse

[346] Gehäuse, die feststehenden Umhüllungen beweglicher Mechanismen, teils zum Schütze der letzteren gegen äußere Einwirkungen (z.B. Uhrengehäuse u.s.w.), teils zum Zusammenhalten flüssiger Betriebsmittel (Rad-, Pumpen-, Ventilgehäuse u.s.w.).

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 346.
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