Holzstoffplatten

[125] Holzstoffplatten werden nach dem Patent Grünert aus gefärbtem Holzschliff oder Holzzellstoff, welcher mit Leim oder Firnis zu einer gewissen Konsistenz gebracht wurde, hergestellt.

Um der Masse eine größere Plastizität zu erteilen, wird Sirup oder Glyzerin und der Wasserbeständigkeit wegen Wasserglas beigemengt. Diese Masse wird, der Vorlage entsprechend, in die in Fig. 1 dargestellte Form gedrückt, welche aus einem Blechrahmen a von gewünschter Höhe und aus den einzelnen der Zeichnung angepaßten Abteilungen besteht, die ebenfalls aus dünnen Blechwänden b erzeugt sind. Nach dem Einstampfen der Masse in die einzelnen Abteilungen, wobei der Erleichterung wegen Schablonen verwendet werden, durch welche jeweilig nur diejenigen Abteilungen offen gelassen bleiben, die mit gleichgefärbtem Stoff zu füllen sind, wird die ganze Masse aus der Form heraus in einen Umfassungsrahmen gestoßen, wobei der aus den Ableitungsformen entsprechenden Holzstücken bestehende Stempel (Fig. 2) in Anwendung steht. Die so in einem Rahmen eingeschlossenen, jedoch noch durch schmale Furchen getrennten Massenteile werden nun durch einen starken Druck in einer hydraulischen Presse miteinander zu einer zusammenhängenden Holzstoffplatte verbunden, wobei die Furchen durch das Breitdrücken der einzelnen Massenteile ausgefüllt werden.

Kraft.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 125.
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