Illumination

[167] Illumination, 1. festliche Beleuchtung von Straßen und Plätzen einer Stadt, von einzelnen Gebäuden, von Gartenanlagen u.s.w. durch Lampen in verschiedenfarbigem Lichte, Gasflammen oder elektrisches Licht, durch Transparente; bei größter Wirkung auch durch Pechkränze in Pfannen (St. Peter-Kuppel in Rom).

Hierbei gilt als Regel, die Hauptteile eines Bauwerks, wie Fenster, Bogenöffnungen, Gurten und Gesimse, Lisenen u.s.w., durch einfache Lichtlinien zu bezeichnen und so die Hauptverhältnisse hervorzuheben, wodurch meist eine prächtige und große Wirkung erzielt wird. In Gärten ist durch Aufteilung von Lämpchen längs den Beeten, durch Papierlaternen in Kettenlinien, durch bengalisches Feuer sowie durch Spiegelung an Seen oder Teichen eine reizende Wirkung von phantastisch-feenhaftem Gepräge zu erreichen. Ost können auch durch Lattengerüste Scheinarchitekturen (z.B. im Hintergrunde eines Gartens) hingezaubert werden.

2. Buntmalen von schwarzgezeichneten Bildern, daher Illuminator s.v.w. Handschriftenmaler, Miniaturmaler.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 167.
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