Kunstakademie

[749] Kunstakademie, auch Kunstschule, staatliche Anstalt, in welcher die angehenden Künstler in den Fächern ihres Berufes unterrichtet werden. Die gewöhnliche Einteilung besteht in 1. Elementarklassen für freies Handzeichnen; 2. Vorbereitungsklassen für Zeichnen nach der Antike, nach Akt, nach Gewandungen, für Lehre der Perspektive, der Anatomie u.s.w.; 3. Fachklassen für Maler, Bildhauer, Architekten, Kupferstecher u.s.w.

Das Gebäude für eine solche Anstalt umfasse etwa

A. Im Erdgeschosse: Neben dem Haupteingange Ausstellungsräume, Wohnung des Dieners, Packräume und die Werkstätten für Bildhauer.

B. In den Obergeschossen: Räume für den Zeichenunterricht und Ateliers für die Maler, Kupferstecher u.s.w. Für die Beleuchtung ist unbedingt Nordlicht als das gleichmäßigste und ruhigste zu beschaffen; auch ist Sorge zu tragen, alles grelle Reflexlicht von Gebäuden Plätzen u.s.w. fern zu halten. Eine gleichmäßige Beleuchtung von oben verlangt der Aktsaal; hohes Seitenlicht: die Arbeitsräume der Maler und Bildhauer; niederes Seitenlicht: die Zeichensäle für Unterricht, für Architekten und Kupferstecher, s. Aktsaal, Atelier, Modelliersaal, Zeichensaal. Als Beispiel sei hier der Grundriß des 1. Obergeschosses des Königl. Kunstakademiegebäudes zu München von Neureuther gegeben (s. die Figur).

Die Höhe der Atelierräume sei bedeutend, die Außenarchitektur edel und von leichten Verhältnissen, und für Ausschmückung durch Statuen, Reliefs und Malerei sei geeigneter Raum vorhanden.

Weinbrenner.

Kunstakademie
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 749.
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