Lotleine

[231] Lotleine, eine mit Bleigewicht versehene Leine zum Loten (Messen der Wassertiefe). S.a. Loten.

Bei Handloten (geringe Tiefen) und gewöhnlichen Tiefloten besteht die Leine aus Hanftau und ist mit Marken (Lederlappen und verschiedenfarbigen Leinwandlappen bezw. nur ersteren) versehen. Bei Patentloten besteht die Lotleine aus Klaviersaitendraht und ist nicht markiert, da die Tiefenanzeige von einer besonderen Vorrichtung übernommen wird.

von Nießen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 231.
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