Puder

[273] Puder, Pudern bezeichnet in der Gießerei das Einstauben der Sandformen. Es hat entweder den Zweck: 1. das Zusammenbacken von Teilen einer Sandform, die wieder getrennt werden müssen, zu verhindern, wozu man Ziegelmehl oder trockenen Sand verwendet, die aus einem Gazebeutel aufgestäubt werden, oder 2. das Anhaften (Anbrennen, Anfritten) des Sands an das Gußstück zu vermeiden oder den Gußstücken eine schöne gleichmäßige Farbe zu verleihen, wozu man seines Koks-, Holzkohlen-, Graphitpulver, Asche, Stärkemehl, Lycopodium, Lycodin u.a. benutzt. Vgl. a. Stärkefabrikation.

A. Widmaier.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 273.
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