Rohbau

[451] Rohbau, ein in seinen Mauerteilen beendeter und unter Dach gebrachter Bau, dem noch der innere Ausbau sowie jeglicher Verputz fehlt.

In diesem Zustande, in dem alle Konstruktionen unverdeckt zutage liegen, wird der Bau an den meisten Orten polizeilich berichtigt (Rohbauabnahme), bevor die Erlaubnis zum Weiterbauen bezw. zur Ausführung des inneren Ausbaues erteilt wird. Unter Backsteinrohbau wird meist ein Bau verstanden, dessen Außenwände auf der Außenseite ohne Putz verbleiben sollen und daher in der Regel aus Verblendbacksteinen oder aus einer besseren Sorte von Backsteinen hergestellt sind.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 451.
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