Sägemühle

[543] Sägemühle, s.v.w. Sägewerk, Schneidemühle.

Sie umfaßt die Kraftanlage (bei Dampfsägewerken vielfach eine Lokomobile) und die Sägen samt Transportanlagen. Kleine Sägewerke enthalten z.B. an Sägen eine Horizontal- oder eine Vollgatter- und eine Besäumsäge, größere Sägewerke besitzen eine bis zwei Vollgatter-, eine Horizontalgatter-, eine Besäumsäge und eine selbsttätige Sägezahnschleifmaschine, wozu unter Umständen noch eine Baumstammquer-, eine große Kantholzkreuz-, eine Parallelkreis-, eine Pendel- oder Kapp-, eine Bandsäge, verschiedene Kreistagen (je nach der Fabrikation) und ein Blockaufzug (bei Wassermühlen oder wenn das Sägewerk hochstehend gebaut ist) kommen.

A. Widmaier.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 543.
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