Aufgleiser

[32] Aufgleiser, auch Eingleisungsrampen genannt, dienen zur Eingleisung einzelner entgleister Fahrzeuge und werden da und dort auf Bahnhöfen angewendet.

Die Aufgleiser bestehen aus einem Paar kurzer Auffahrrampen mit erhöhtem Seitenbord aus Stahlguß, die vor dem entgleisten Fahrzeug an beiden Schienen, die eine innen, die andre außen, befestigt werden. Es sind rechte und linke Paare erforderlich. Beim Eingleisen wird das Fahrzeug mit einer Lokomotive vorgezogen, die Räder steigen mit den Spurkränzen auf den Rampen auf und werden gleichzeitig seitlich gegen die Schienen geleitet. – Eingleisungsvorrichtungen für Züge s. unter Schutzschienen.


Literatur: [1] Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens 1909, S. 327; 1912, S. 85. – [2] Railroad Gazette 1908, S. 379.

H. Kübler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 32.
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