Anfechtungsklage

[512] Anfechtungsklage, die Klage, mit der eine Anfechtung (s. d.) geltend gemacht wird. Die A. kann sich unter anderm auch gegen das im Aufgebotsverfahren (s. d.) erlassene Ausschlußurteil oder gegen den die Entmündigung (s. d.) aussprechen den Beschluß richten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 512.
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