Deichselrecht

[591] Deichselrecht, eine bei aneinander stoßenden Bauerngehöften vorkommende, gewöhnlich mit dem Traufrecht verbundene deutschrechtliche Servitut, die Wagendeichsel aus dem Schuppen durch das sogen. Deichselloch auf des Nachbars Grundstück reichen zu lassen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 591.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika