Deichverstühlung

[591] Deichverstühlung, die seitens der Behörde anberaumte Verhandlung, durch die ein mehrere Jahre bewährter Polderdeich zum Hauptdeich (Schandeich), der bisherige Hauptdeich zum Schlafdeich erklärt wird. Bevor die Verstühlung stattfinden kann, muß eine Vereinbarung zwischen der Mehrheit der Polderbesitzer und derjenigen Deichacht, auf deren Deich sich die Verstühlung bezieht, erfolgen. Die Vereinbarung wird genehmigt, wenn sich der Polderdeich und das zugehörige Siel in einem nach Lage und Beschaffenheit für die Sicherheit des Binnenlandes genügenden Zustand befindet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 591.
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