Deponieren

[647] Deponieren (lat.), etwas ab-, niederlegen, aussagen; in Verwahrung geben. Deponent, beim Verwahrungsvertrag derjenige, der eine Sache zur Verwahrung bei einem andern, dem Depositar, hinterlegt. Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt den erstern Hinterleger, den zweiten Verwahrer (s. Verwahrung); auch der Sachverständige oder Zeuge, der vor einer Behörde aussagt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 647.
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