Dispositionsurlauber

[52] Dispositionsurlauber, zur Zeit der dreijährigen Dienstpflicht Mannschaften, die vor Ablauf des letzten Jahres unter Vorbehalt jederzeitiger Wiedereinberufung beurlaubt wurden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 52.
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