Doppelwährung

[127] Doppelwährung, gemischtes Münzsystem, bei dem Gold- und Silbermünzen (als Kurantmünzen) in festem Wertverhältnis zueinander ausgeprägt werden und in unbeschränkter Menge als gesetzliche Zahlungsmittel gelten. Als eine besondere Form der D. wird von manchen der Bimetallismus bezeichnet, d.h. diejenige Form der D., die, unter Freigebung der Silberausprägung, in allen Staaten oder wenigstens in den Hauptkulturstaaten (daher auch internationaler Bimetallismus genannt) auf Grund eines vertragsmäßig vereinbarten festen Wertverhältnisses durchgeführt werden soll. Vgl. Währung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 127.
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