Dotālen

[144] Dotālen (lat.), bei den Römern Sklaven oder Sklavinnen, die ein Vater seiner Tochter bei deren Verheiratung mit der Mitgift (dos) übergab, und die demzufolge auch Eigentum des Mannes wurden. Jetzt sind D. (Dotal- oder Pfarrbauern, Widemutsleute) solche Bauern, die gegen entsprechende Vergütung die Nutznießung von Kirchengütern (Dotalgütern) haben. Daher gab es in früherer Zeit Dotalgerichte (Pfarrgerichte), Gerichte, denen die Gerichtsbarkeit über die Dotalbauern zustand.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 144.
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