Erbschleicher

[898] Erbschleicher, derjenige, der auf unrechtliche oder unmoralische Weise zu einer Erbschaft zu gelangen sucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 898.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika