Grenzverkehr

[281] Grenzverkehr heißt der Warenverkehr zwischen dem Grenzbezirk (s. Binnenlinie) und dem Zollausland, dem im Zollwesen gewisse Erleichterungen zugestanden werden; kleiner G. (Kleinigkeitsverkehr) ist derjenige G., welcher die den gewöhnlichen Bedürfnissen der Grenzbewohner dienenden Wirtschaftsgegenstände umfaßt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 281.
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