Harnröhrenschnitt

[822] Harnröhrenschnitt (griech. Urethrotomie) wird ausgeführt, wenn sich der Entleerung des Harns aus der Blase in der Harnröhre Hindernisse entgegenstellen, wie Steine oder Fremdkörper in derselben; ebenso kann eine innere Verletzung der Harnröhre mit nachfolgender Schwellung und (blutiger) Infiltration des umgebenden Gewebes, endlich auch die Verengerung der Harnröhre unter Umständen den H. erfordern. Er wird dann von außen fast immer am Damm durch die gesunde Haut hindurch ausgeführt, dann, bei Verengerung, die Exstirpation der Striktur angeschlossen. Der H. heilt meist sehr prompt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 822.
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