Hauptschuldverschreibung

[880] Hauptschuldverschreibung, namentlich bei standesherrlichen Anleihen die Schuldurkunde, die der Schuldner ausstellt, und die gerichtlich oder bei dem die Anleihe negoziierenden Bankhaus deponiert wird. Auf Grund der H. werden die Partialobligationen ausgestellt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 880.
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