Hausiersteuer

[890] Hausiersteuer, die Steuer, die vom Gewerbebetrieb im Umherziehen (vom Hausierbetrieb und von Wanderlagern) erhoben wird. Sie bildet eine notwendige Ergänzung der Gewerbesteuer (s. d.), sofern diese nur stehende Gewerbebetriebe trifft. Vgl. Hausierhandel und Wanderlager.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 890.
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