Hinterland [1]

[355] Hinterland (franz. Pays d'amont) bezeichnet das stromaufwärts gelegene Land, das häufig von dem Besitzer des Mündungsgebietes eines Stromes in Anspruch genommen wird; im modernen Kolonialrecht ist H. überhaupt das Land, dessen natürliche Handels- und Verkehrsbeziehungen nach einem bestimmten Küstenstriche gerichtet sind, und das deshalb regelmäßig von dem Staate beansprucht wird, der den fraglichen Küstenstrich okkupiert, bez. seinem Kolonialbesitz als sogen. Interessensphären (s. d.) einverleibt hat. Hiervon sind die sogen. Einflußsphären, d. h. vertragsmäßige Abmachungen, zu unterscheiden, durch die sich ein Staat in dem Gebiet eines andern Staates die ausschließliche Betätigung seines politischen oder wirtschaftlichen Einflusses sichert.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 355.
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