Hoffurīer

[428] Hoffurīer (Kammerfurier), unterer Hofbeamter, namentlich mit Überwachung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes an den Höfen und in den fürstlichen Schlössern, wird aber auch mit Dienstleistungen in der Hofwirtschaft betraut. An manchen Höfen findet der H. auch im Hofzeremoniell Verwendung, soz. B. in Österreich, woselbst aber der Kammerfurier auf höherer Rangstufe steht als der H.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 428.
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