Machtvollkommenheit

[21] Machtvollkommenheit, der Inbegriff aller Hoheitsrechte des Herrschers; die Gesamtheit der Befugnisse einer Person, einer Behörde, eines Beamten etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 21.
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