Visitationsrecht

[194] Visitationsrecht, im Völkerrecht soviel wie Durchsuchungsrecht (s. d.); auch das dem Staatsoberhaupt zustehende Recht der Oberaufsicht über die Amtsführung der Behörden, insbes. der Gerichte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 194.
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