Wahlvermächtnis

[310] Wahlvermächtnis (Alternativvermächtnis, Optio legata), ein Vermächtnis oder Legat, das jemand ut der Art zugewendet wird, daß nur die eine oder die andre von mehreren Leistungen zugunsten des Vermächtnisnehmers erfolgen soll (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2154). Hat der Erblasser die vermachte Sache nur der Gattung nach bestimmt (Gattungsvermächtnis), so ist eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten. Wenn nichts andres bestimmt ist, hat der Beschwerte die Auswahl (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2155).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 310.
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