Wanderhandel

[363] Wanderhandel, der im Umherziehen betriebene Handel, der in der Form des einfachen Hausierhandels (s. d.) oder in derjenigen der Wanderlager und Wanderauktionen (s. Wanderlager und Wanderauktionen) betrieben wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 363.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika