Zollcoupons

[977] Zollcoupons, die in Gold zahlbaren Coupons und gezogenen Stücke der russischen Staatsanleihen, die von den russischen Zollämtern bei allen Zollzahlungen an Zahlungs Statt wie Gold angenommen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 977.
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