Zündhölzersteuer

[1014] Zündhölzersteuer, eine in Rußland (seit 1848), Griechenland (1884), Spanien (1892) etc. bestehende indirekte Aufwandsteuer. In Frankreich wurde sie 1871 in Form einer Fabrikatsteuer eingeführt, aber schon 1872 durch ein Zündholzmonopol ersetzt. Für die nötigen Expropriationen wurden etwa 30 Mill. Fr. aufgewandt. Der Betrieb wurde den frühern, nun in eine Pachtgesellschaft vereinigten Fabrikanten gegen einen jährlichen Pachtschilling von 16, seit 1885: 17 Mill. Fr. verpachtet, seit 1890 aber in Staatsregie übernommen. Ertrag 1904: 33 Mill. Fr.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1014.
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