9. Die Patriarchen

[32] Der Meister sprach: Schun besaß doch die größte Kindesehrfurcht! Durch seine Geisteskräfte war er ein Heiliger; er war geehrt als Himmelssohn und reich durch den Besitz alles Landes zwischen den vier Meeren. Im Ahnentempel wird er geehrt, und seine Söhne und Enkel hüten sein Angedenken noch heute. So findet große Geisteskraft stets ihre Stellung, stets ihren Lohn, stets ihren Ruhm, stets ihre Dauer.

So verwirklicht der Himmel an seinen Geschöpfen das, was durch ihre Anlage begründet ist. Was steht, das stützt er; was fällt, das stürzt er. In den Liedern steht (III Da Ya II, 5, 1):


»Der gute und erfreuliche Fürst,

wie strahlend sind seine Geisteskräfte!

Er ist ein Segen für das Volk und ein Segen für seine Leute.

Der Himmel hat ihm Reichtum verliehen.

Er schützt ihn und bestimmte ihm das Reich.

Vom Himmel her empfängt er's täglich neu.«


So empfängt große Geisteskraft sicher ihre Bestimmung.[32]

Der Meister sprach: Wer keinen Kummer hatte, das war wohl nur der König Wen. Den König Gi hatte er zum Vater, den König Wu zum Sohn. Der Vater hatte das Werk geschaffen, der Sohn setzte es fort.

Der König Wu setzte das Werk fort, das der Große König, der König Gi und der König Wen begonnen. Ein einziges Mal zog er die Waffenrüstung an, und die Welt war sein. Und er selbst verlor darüber nicht den größten Ruhm auf Erden. Sein Name ward geehrt als Himmelssohn, er ward reich durch den Besitz alles Landes zwischen den vier Meeren. Im Ahnentempel wird er geehrt, und seine Söhne und Enkel hüten sein Andenken noch heute. Der König Wu empfing die Bestimmung (des Himmels) am Ende seines Lebens. Sein Bruder, der Herzog von Dschou, vollendete, was die Geisteskraft der Könige Wen und Wu begonnen. Er nannte mit dem Namen von Königen den Großen König und den König Gi, und opferte darüber hinaus all den früheren Herzögen nach den Sitten des Himmelssohns. Diese Sitte hat sich dann auch auf die Lehensfürsten, Großwürdenträger, Staatsmänner und Leute aus dem Volke verbreitet: Wenn der Vater ein Großwürdenträger war und der Sohn ein Staatsmann ist, so wird er begraben nach den Riten für Großwürdenträger und empfängt Opfer nach den Riten für Staatsmänner. Wenn der Vater ein Staatsmann war und der Sohn ein Großwürdenträger ist, so wird er begraben nach den Riten für Staatsmänner und empfängt Opfer nach den Riten für Großwürdenträger. Die einjährige Trauerzeit dehnte sich aus bis zu den Großwürdenträgern. Dagegen dehnte sich die dreijährige Trauerzeit aus bis zum Himmelssohn; denn die Trauer um die Eltern kennt nicht den Unterschied zwischen vornehm und gering, sie ist dieselbe bei allen Menschen.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 32-33.
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