Ablage

[38] Ablage, 1) Ausschließung der Kinder von aller weitern Erbschaft durch eine Aussteuer; 2) diese Aussteuer selbst; 3) Platz am Wasser, für Holz zum Flößen bestimmt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 38.
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