Anmerkung

[523] Anmerkung (Adnotation), 1) in Schriften, Beifügung neben, unter od. hinter dem Text, zur Erläuterung des Gesagten; 2) in Urkundenbüchern z.B. eine Hypothek, ein Verkaufsrecht eintragen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 523.
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