Bänkelsänger

[295] Bänkelsänger, Leute, die auf öffentlichen Plätzen historische Ereignisse von niederem Interesse, Mordgeschichten u. dgl., unter Hindeutung auf ein aufgerolltes, das Abgesungene darstellendes Gemälde, singend vortragen. Die B. fanden sich sonst zur Volksunterhaltung bei allen Volksfesten, Jahrmärkten u. dgl.; jetzt seltener, ja in manchen Staaten ist ihnen das Auftreten polizeilich untersagt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 295.
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