Bootsknecht

[83] Bootsknecht (Bootsgesell), auf Schiffen so v.w. Matrose, bes. der beim Tau- u. Segelwerk; dagegen Bootsmann, der Unterbeamte, welcher bes. die Aufsicht über die Masten u. das Tauwerk hat. Zu seinem Beistande hat er den Boots Mat u. unter Beiden stehen die Bootsgasten. Auf Kriegsschiffen heißt der Bootsmann Schiemann, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 83.
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