Briefkartirung

[306] Briefkartirung, das Verzeichnen der Briefe, welche von einem Postamte zum andern befördert werden, geschah ehedem um einen Nachweis über den Verbleib der aufgegebenen Briefe führen zu können. Die ungemeine Vermehrung der Correspondenz seit Herabsetzung des Briefportos auf einen sehr geringen Preis, hat die B. unausführbar gemacht, weshalb jetzt nur noch recommandirte od. mit Werth declarirte Briefe von der Post registrirt u. mit größerer Sicherheit befördert werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 306.
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