Bußcapitel

[504] Bußcapitel, die statutenmäßig zu bestimmten Zeiten gehaltenen Versammlungen aller Mitglieder eines Klosters u. geistlichen Ritterordens, um vor den Obern durch Selbstanklage (Capitelbeichte) ihre Fehler zu bekennen u. eine Buße sich auferlegen zu lassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 504.
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