Conceptacŭlum

[325] Conceptacŭlum (lat.), 1) Behältniß; 2) (Anat.), Körperhöhle, die etwas Bestimmtes umfaßt; 3) (Bot.), der Behälter, überhaupt ein geschlossenes od. offenes Gehäuse, das nicht eigentliche Fruchthülle (Pericarpium) ist, wie z.B. der Fruchtbehälter, welcher die eigentlichen Früchte einschließt, bei Ficus, Pilularia, Marsilea u. Salvinea, od. der Knospenbehälter, welcher die Brutknöspchen birgt, wie die Becherchen bei Marchantia polymorpha u. die flaschenförmigen Schläuche bei Blasia pusilla.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 325.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: